
Willkommen bei Ihrem Partner zur Baustellen- und Verkehrssicherung
Sie wollen für ein Projekt im öffentlichen oder privaten Raum Absperrungen vornehmen lassen.
Hierzu sollten Sie folgendes wissen:
Die maßgebende Rechtsgrundlage für Absperrungen ist die Straßenverkehrsordnung. Zuständig für die Anordnung von Beschränkungen im Verkehr in Heilbronn ist bei der Behörde zu beantragen.
Bevor Absperrungen vorgenommen werden können, muss von der zuständigen Behörde eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen werden. Dies kann je nach Komplexität der Maßnahmen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
Die SF-ONE Verkehrstechnik unterstützt Sie bei der Beantragung der verkehrsbehördlichen Anordnung durch Erstellung von Verkehrszeichenplänen und Einreichung Ihres Antrages.
Nach Vorliegen einer entsprechenden Anordnung können die Verkehrssicherungsmaßnahmen geplant und ausgeführt werden. Hierzu vermietet die SF-ONE Verkehrstechnik Ihnen das notwendige Material und stellt es entsprechend den gültigen Regeln auf. Während der Mietzeit sind Sie für das geliehene Material verantwortlich, selbstverständlich könne wir dies gern mitübernehmen.
Die Verkehrssicherungspflicht für eine Maßnahme obliegt demjenigen, der im Straßenraum Arbeiten ausführt oder ausführen lässt. Dies bedeutet für Sie, dass Sie einen Mitarbeiter benennen müssen, der für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist. Dieser wird in der verkehrsbehördlichen Anordnung konkret benannt und ist für die tägliche Überwachung der Absperrmaßnahmen und die Einhaltung der technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.2 verantwortlich. Näheres hierzu regeln die StVO, die RSA, die ZTV-SA und die ASR A5.2 (Straßenbaustellen).
Wir hoffen auf gute Zusammenarbeit bei der Durchführung Ihrer Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Großraum Heilbronn zu den Themen Vermietung und Verkauf von Verkehrszeichen, Beleuchtung, Absperrungen, Ampelanlagen, Verkehrsleitsystemen, Folien und Markierungen. Wir sind deutschlandweit für Sie tätig, vorzugsweise in den folgenden Städten: Aalen, Auenwald, Aichwald, Bad Mergentheim, Bad Cannstatt, Backnang, Böblingen, Bietigheim-Bissingen, Calw, Crailsheim, Ditzingen, Esslingen am Neckar, Freiberg, Fildern, Filderstadt, Fellbach, Geislingen, Göppingen, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Kornwestheim, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Mosbach, Metzingen, Nagold, Neckarsulm, Nürtingen, Ostalbkreis, Ostfildern, Pleidelsheim, Pforzheim, Rottenburg, Reutlingen, Rems-Murr-Kreis, Remseck a.N., Stuttgart, Schwäbisch Hall, Schwäbisch Gmünd, Sinsheim, Schorndorf, Sindelfingen, Satteldorf, Tübingen, Ulm, Vaihingen/Enz, Waiblingen, Winnenden und Würzburg.